Durchleitungsbedingungen und Tarifordnung

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Chemiepark Marl
Marl
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BP (ROG) / Sabic Gelsenkirchen
Gelsenkirchen
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OQ Chemicals GmbH,
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INOVYN Deutschland GmbH
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INEOS Manufacturing Deutschland GmbH
Köln
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Deutsche Infineum GmbH
Köln
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Basell Polyolefine GmbH
Wesseling
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BRASKEM Europe GmbH,
Wesseling
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Celanese Emulsions B.V.
Geleen
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Celanese Emulsions B.V.
Geleen
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Vynova Belgium N.V.
Tessenderlo
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Borealis Polymers N.V.
Mechelen
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ExxonMobil
Meerhout
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INEOS Manufacturing Belgium NV
Geel
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ExxonMobil
Ekeren
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DOW Benelux B.V. / EPM /
TOA (Total Petrochemicals SA) /
INEOS N.V. / Inovyn Manufacturing Belgium SA;
Terneuzen
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BASF Antwerpen N.V.
Antwerpen
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Moerdijk
Pernis
Botlek
Lyondell Chemie Nederland B.V.
Rotterdam
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Allgemeine Durchleitungsbedingungen
Die „Allg. Durchleitungsbedingungen“ (ADB) regeln die grundsätzlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden (Einspeisern und Abnehmern von Ethylen) und der ARG mbH & Co. KG, so in ihrem „Allgemeinen Teil“ u. a. die Eckpunkte des Transportvertrags: Einspeisungsqualität, Druck- und Temperaturhandhabungen, Transportführung und -abrechnung sowie Haftungsfragen; des Weiteren enthalten die ADB:
– „Richtlinien für die Qualitätseinhaltung von Ethylen“
– „Richtlinien der Mengenfeststellung für Ethylen“
– „Richtlinien für den Transport und die Abrechnung“
– „Qualitätshaftungsbestimmungen“
– „Technische Anforderungen für eine Anschluss-/Messstation“
Den Angeschlossenen liegt die jeweils gültige Fassung vor; neuen potentiellen Einspeisern und Abnehmern wird nach persönlicher Kontaktaufnahme mit der ARG das Vertragswerk zur Verfügung gestellt.
Die allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) regeln die grundsätzlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und der ARG mbH & Co. KG für alle bestellten Lieferungen und Leistungen. Weiterhin bestimmen die AEB die Rechte und Pflichten der Parteien, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart haben.