Unabhängig von Branche oder Arbeitsinhalten tragen Unternehmen auch ihrer unmittelbaren Nachbarschaft gegenüber eine Verantwortung. Sie sind darauf ausgerichtet, Mensch und Umwelt vor Schädigungen zu bewahren.
Aus diesem Grund informieren wir Sie über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Vorkommnissen / Störfällen. Als Störfälle werden Industrieunfälle bezeichnet, bei denen bestimmte Stoffe freigesetzt werden, durch die ernste Gefährdungen für Menschen, Umwelt und Sachwerte entstehen könnten. Nicht jede Störung in einem Betriebsbereich ist auch gleich ein Störfall. Definition dazu in der deutschen Störfall-Verordnung: Ein Störfall ist ein Ereignis, wie z.B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes in einem unter diese Verordnung fallenden Betriebsbereich oder in einer unter diese Verordnung fallenden Anlage ergibt, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereiches oder der Anlage zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden führt und bei dem ein Stoff oder mehrere gefährliche Stoffe im Sinne der Störfall-Verordnung beteiligt sind.
Die ARG sowie RC2 betreiben keine Anlagen, die der deutschen Störfall-Verordnung unterliegen, sondern sie unterliegen den länderspezifischen Regelungen für Pipelines wie in Deutschland der Rohrfernleitungsverordnung (RohrFltgV) und den Technischen Regeln für Rohrfernleitungsanlagen (TRFL), der „Besluit externe veiligheid buisleidingen” (BevB) und NEN in den Niederlanden und den „Basiswet Pijpleidingen“ und entsprechende Erlasse in Belgien.
Deren Zweck ist es, eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden, insbesondere den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch die Errichtung, der ? Beschaffenheit und den Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen zu schützen.
Durch eigene Initiativen und in Zusammenarbeit mit den Technischen Service Providern sowie Behörden, passen wir die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen in unseren Betrieben und Anlagen ständig an den neuesten Stand der Sicherheitstechnik an. So gelingt es uns, Gefahren für unsere Mitarbeiter und die Menschen in der Nachbarschaft in Bezug auf unsere Leitungen zu minimieren.
Wir bitten Sie, die Ihnen bekannten Notruf-Telefonnummern der Feuerwehr und der Polizei durch Rückfragen nicht zu blockieren. Bitte greifen Sie nur im äußersten Notfall zum Telefon und verwenden dann die bekannten Notrufe.
- Polizei: 110
- Rettungsdienst/Feuerwehr: 112
Haben Sie Fragen oder machen Sie ungewöhnliche Wahrnehmungen, wenden Sie sich rund um die Uhr an unser Sicherheitstelefon / unsere Alarmmeldestelle:
- Deutschland: +49 (0) 2365-49-5378
- ARG Belgien/Niederlande: +31 (46) 426 8140
- RC2 Niederlande: +31 (10) 431 8000.
Sollten den Nachbarn oder Mitarbeitern etwas auffallen, dann können sie sich an den Schilderpfählen (gelb-orange) orientieren, darauf befinden sich die Kontaktdaten des Leitstandes / des Sicherheitsbereiches. Oder sie wenden sich direkt an uns: 0203-31864-0 oder info@argkg.de.
Mit dem ARG Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden.
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Go-Live von BIL eG am 29.02.2016 und damit verbesserte Fernleitungsauskunft
Das Bundesweite Informationssystem zur Leitungsrecherche (BIL) stellt zentral und flächendeckend die notwendigen Leitungsauskünfte bereit. Der Anfragende kann in BIL das Bauvorhaben mittels Geobezug detailliert lokalisieren und beschreiben. BIL prüft für den Anfragenden die Zuständigkeit der Leitungsbetreiber und gibt in einem vollständig digitalen Arbeitsprozess entsprechende Informationen an den Auskunftsuchenden zurück. Mehr dazu …